Nur noch bis zum 15. September: Fördermittel für Ehrenamtsprojekte sichern
Über das neue Thüringer Ehrenamtsgesetz können Engagierte, Vereine, Initiativen und Einrichtungen noch bis zum 15. September Fördermittel für ihre Projekte beantragen. Eine großartige Chance, um neue Ideen umzusetzen oder bestehende Arbeit zu stärken.
Voraussetzung ist lediglich ein Nachweis der Gemeinwohlorientierung:
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Vereine können ihren Freistellungsbescheid vom Finanzamt nutzen.
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Initiativen und Privatpersonen können sich einen „Gemeinwohlnachweis“ über die Stadt Jena oder das Landratsamt Saale-Holzland-Kreis ausstellen lassen.
Alle Infos und die Antragstellung gibt es hier: thueringen.de/ehrenamt/foerderung
Fragen zur Antragstellung können an das Thüringer Landesverwaltungsamt gerichtet werden via Mail: servicecenter-agr4@tlvwa.thueringen.de oder Telefon: 0361 57 333 2000.