Vereinssprechstunde: Satzungsgestaltung und Satzungsänderungen
| Bürgerstiftung Jena (Unterlauengasse 3, 07743 Jena)
Nachdem ein Verein gegründet wird, erlangt dieser mit einem Eintrag ins Vereinsregister Rechtsfähigkeit. Für den eingetragenen Verein sind die Beziehungen zum Vereinsregister nicht mit der Eintragung erledigt. Vielmehr macht ihm das Bürgerliche Gesetzbuch Vorgaben, welche Veränderungen seiner Struktur in das Vereinsregister eingetragen werden müssen. Dazu gehören u. a. Vorstandswechsel, Änderung der Satzung und Auflösung des Vereins. Oft bestehen Unklarheiten, in welcher Form diese Meldungen beim Vereinsregister erfolgen, welche Angaben sie in welcher Genauigkeit enthalten müssen. In der Sprechstunde geht es um Fragen zu formalen Vorgaben für Einträge ins Vereinsregister und andere juristisch verbindliche Schreiben.
Über den Experten
Sven Oelschlägel durchlief eine Ausbildung zum Notarfachangestellten und arbeitet seit 1998 in diesem Beruf, derzeit in der Sozietät der Notare Dr. Thomas Weikart und Henning Leibe. Von 2006 bis 2008 absolvierte er eine Weiterbildung zum leitenden Notarmitarbeiter. Seit 15 Jahren betreut er vereinsrechtliche Vorgänge. Spezialisiert ist er auf die Themen Grundschulden und Vereinsrecht. In seiner Arbeit beschäftigt er sich vor allem mit den Formalia rund um Meldungen an Behörden.