Weiterbildung: Entgeltzahlungen im Verein

| SPD-Forum (Teichgraben 4, 07743 Jena)

Entgeltzahlungen im Verein

Weiterbildung für Vereine zum Thema Entgeldzahlungen

Ob Vollzeitbeschäftigung, Minijob, Honorarauftrag oder Praktikum - wenn Vereinsarbeit vergütet wird, Auslagen oder Reisekosten erstattet werden sollen oder Zahlungen an Vereinsmitglieder erfolgen, ist man zwangsläufig mit Fragen zur Entgeltzahlung konfrontiert. Nicht zuletzt, da gemeinnützige Vereine ihre Mittel nur zur Erfüllung der satzungsgemäßen Zwecke verwenden dürfen.

Was muss beachtet werden? Welche steuerlichen Folgen gibt es für den Verein? Welche Abgaben sind fällig? Sind die Zahlungen gemeinnützigkeitsrechtlich unbedenklich? Worin unterscheiden sich Auslagenerstattung, Aufmerksamkeiten, Aufwandsentschädigungen, Ehrenamtspauschale, Übungsleiterpauschale, Beschäftigungsverhältnisse (sozialversicherungspflichtige, kurzfristige, geringfügig entlohnte) oder Honorarverträge? Das Seminar informiert über die Regelungen für Beschäftigungsverhältnisse in Vereinen und Initiativen und stellt die Voraussetzungen und Bedingungen für allgemeine Entgeltzahlungen vor. Dabei werden aktuelle Änderungen rechtlicher Vorschriften erläutert und praktische Beispiele diskutiert.

Referent*in:

Thorsten Lingmann ist Dipl.-Betriebswirt (FH) und Steuerberater. In den 1990er Jahren hat er die Finanzverwaltung in einer gemeinnützigen, im Bereich der Jugendhilfe tätigen Wohlfahrtspflegeeinrichtung aufgebaut, organisiert und geleitet. Seit 2004 betreut er als selbständiger Steuerberater in einer eigenen Kanzlei neben freiberuflichen und gewerblichen Unternehmen auch viele gemeinnützige Einrichtungen. Für diese gemeinnützigen Vereine, GmbHs und Stiftungen übernimmt er u. a. steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratungen, erstellt laufende Buchhaltungen oder Jahresabschlüsse und unterstützt beim Nachweis gemeinnütziger Tätigkeit gegenüber Finanzbehörden.

Die Teilnehmergebühr beträgt 10 € pro Person.

Hinweise zur Anmeldung

Die Anmeldung ist bis 01.05.2023 über das Formular möglich. Die Teilnahmeplätze sind begrenzt und werden nach Eingang der Anmeldungen vergeben. Maximale Teilnehmerzahl: 17 Personen / je Verein möglichst nur ein/e Teilnehmer*in aufgrund begrenzter Kapazitäten.

Buchen Sie achtsam: Die Plätze für die Weiterbildung sind begrenzt. Die Anmeldung ist daher verbindlich. Sollten Sie verhindert sein und den Termin nicht wahrnehmen können, geben Sie uns bitte bis spätestens bis 30. April Bescheid. So haben auch andere die Chance dabei zu sein. Vielen Dank für Ihre achtsame Buchung.

Anmeldung

Tätigkeit*

Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich zur Übersendung von Informationen über diese Weiterbildungs-Veranstaltung, der Referent wird zudem über die teilnehmenden Organisationen informiert.

Es gilt die Datenschutzerklärung der Bürgerstiftung.

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