Förderung I Landesprogramms „Solidarisches Zusammenleben" (LSZ) für das Förderjahr 2026

Gefördert werden familienunterstützende Projekte von gemeinnützigen Trägern, Verbänden der Wohlfahrtspflege und kirchlichen Trägern. Zuwendungsfähig sind Personal-, Sach- und Verwaltungsausgaben sowie Honorarausgaben. Investitionen können nicht bezuschusst werden.

Der Projektantrag, die LSZ-Richtlinie der Stadt Jena sowie weitere Informationen stehen Ihnen im Serviceportal zur Verfügung:

https://service.jena.de/mittel-zur-umsetzung-familienunterstuetzender-massnahmen-beantragen

Antragsfrist ist der 07. November 2025.