Förderung I Landesprogramms „Solidarisches Zusammenleben" (LSZ) für das Förderjahr 2026
Gefördert werden familienunterstützende Projekte von gemeinnützigen Trägern, Verbänden der Wohlfahrtspflege und kirchlichen Trägern. Zuwendungsfähig sind Personal-, Sach- und Verwaltungsausgaben sowie Honorarausgaben. Investitionen können nicht bezuschusst werden.
Der Projektantrag, die LSZ-Richtlinie der Stadt Jena sowie weitere Informationen stehen Ihnen im Serviceportal zur Verfügung:
https://service.jena.de/mittel-zur-umsetzung-familienunterstuetzender-massnahmen-beantragen
Antragsfrist ist der 07. November 2025.