So gibt es höhere Pauschalen für Ehrenamtliche – 3.300 Euro für Übungsleitende und 960 Euro für weitere Ehrenämter. Vereine profitieren zudem von weniger Bürokratie: Einnahmen aus wirtschaftlichen Tätigkeiten bleiben bis 50.000 Euro steuerfrei, und kleinere Organisationen müssen ihre Finanzen nicht mehr detailliert einzelnen Bereichen zuordnen. Auch E-Sport wird als gemeinnütziger Zweck anerkannt, und Photovoltaikanlagen gelten künftig als unschädlich für die Gemeinnützigkeit. „Die neuen Regelungen verschaffen gemeinnützigen Vereinen größere finanzielle Spielräume und verringern den Verwaltungsaufwand", so unsere Justiziarin, Cornelia Müller. Weitere Informationen