Setzen Sie sich ein Denkmal mit Ihrem eigenen Stiftungsfonds bei der Bürgerstiftung

  • Sie möchten dauerhaft Gutes tun?
  • Sie möchten dauerhaft lokales Engagement unterstützen?
  • Sie möchten mit wenig Aufwand viel erreichen?
  • Sie möchten über Ihren Tod hinaus in der Stadtgesellschaft präsent sein?

Dann ist ein Stiftungsfonds unter dem Dach der Bürgerstiftung das Richtige für Sie!

Schon mit geringem Startkapital gründen Sie Ihre eigene Stiftung in Form eines Stiftungsfonds unter dem Dach der Bürgerstiftung. Die Kapitalerträge kommen den von Ihnen bestimmten Zwecken zu Gute, das Stiftungskapital bleibt dauerhaft im Kapitalstock der Bürgerstiftung erhalten. Sie selbst und andere Menschen, die Ihr Anliegen teilen, können dieses Kapital immer wieder durch Zustiftungen vermehren. Aus den Erträgen Ihres Stiftungsfonds werden alljährlich die Vorhaben unterstützt, die Sie im Fondsvertrag Ihrer Stiftung vorgeben. Damit steht Ihre Förderung der Nachwelt Jahr für Jahr zur Verfügung, so wie Sie es heute bestimmen. Kompliziert? Keineswegs! Die Stiftungs-Experten der Bürgerstiftung nehmen sich persönlich Ihres Anliegens an! Wir unterstützen Sie von der Wahl eines geeigneten Stiftungszwecks angefangen bis zur Errichtung und Ausgestaltung Ihrer Stiftung.

Wie funktionieren Stiftungsfonds?

Ein Stiftungsfonds ist kostengünstig in der Gründung und Verwaltung, denn die Verwaltung übernimmt die Bürgerstiftung im Rahmen ihrer eigenen Kapitalanlagen. So kommt möglichst viel Geld den Zwecken zugute, die Ihnen am Herzen liegen. Zudem sind Stiftungen bzw. Zustiftungen steuerlich absetzbar und können – bei Privatpersonen, Einzelunternehmen und Personengesellschaften – über einen Veranlagungszeitraum von bis zu 10 Jahren geltend gemacht werden.

Gut zu wissen: Stiftungsfonds sind nicht nur für Privatpersonen und Unternehmen sondern ebenso für gemeinnützige Vereine interessant (s.u. „Stiftungsfonds gemeinnütziger Organisationen“).

Sie wollen auch einen Fonds bei uns einrichten?

Der Stiftungsfonds bietet Ihnen viel Gestaltungsspielraum bei minimalem Verwaltungsaufwand. Rechtlich gesehen handelt es sich um eine zweckgebundene Zustiftung in das Stiftungsvermögen der Bürgerstiftung, die separat genannt wird. Sie können Ihrem Stiftungsfonds einen eigenen Namen und eine eigene Zwecksetzung geben. Die Erträge Ihres Stiftungsfonds werden dauerhaft für die Zwecke verwendet, die Ihnen am Herzen liegen, in Jena und im Saale-Holzland-Kreis.

Sie können Ihre Zustiftung steuerlich geltend machen und erhalten eine Zuwendungsbestätigung von der Bürgerstiftung zur Vorlage beim Finanzamt. Selbstverständlich können neben Privatpersonen auch Unternehmen oder gemeinnützige Einrichtungen Stiftungsfonds errichten. Ab einer Zustiftung von nur 5.000 Euro richten wir gerne Ihren persönlichen Stiftungsfonds bei der Bürgerstiftung Jena ein.

Namensfonds ohne Zweckbindung (ab 5.000 €)

Richten Sie einen nach Ihnen benannten Stiftungsfonds ohne Zweckbindung ein, so bleibt Ihr Name dauerhaft bestehen. Die Gremien unserer Bürgerstiftung stellen sicher, dass die Erträge Ihres Stiftungsfonds immer dort eingesetzt werden, wo sie aktuell gebraucht werden und die beste Wirkung entfalten. Denn wo in 100 Jahren der größte Bedarf besteht, können wir heute nicht vorhersehen. Eines jedoch ist gewiss: wo immer Erträge aus Ihrem Fonds eingesetzt werden, wird der Name Ihres Fonds genannt!

Stiftungsfonds mit thematischer Ausrichtung (ab 10.000 €)

Zusätzlich zum Namen wählen Sie einen der in der Satzung genannten Zwecke aus. Aus den Erträgen werden ausschließlich Projekte gemeinnütziger Organisationen gefördert, die in diesen speziellen Bereichen arbeiten. Die Zweckbindung bleibt dauerhaft bestehen.

Stiftungsfonds mit Verfügungsrecht (ab 20.000 €)

Zusätzlich zur Namensgebung und zur Zweckbindung können Sie als Stifterin oder Stifter über die konkrete Verwendung der Erträge jährlich im Rahmen der vereinbarten Zwecke des Stiftungsfonds entscheiden. Das Recht, über die konkrete Mittelverwendung zu entscheiden, geht nach dem Tod des Stifters auf eine zu benennende natürliche Person bis zu deren Tod über. Der Stiftungsfonds mit seiner Namens- und Zweckbindung bleibt auch dann dauerhaft bestehen.

Stiftungsfonds mit Empfängerbenennung (ab 50.000 €)

In dieser Fondsvariante können Sie mit der Errichtung des Fonds zusätzlich eine oder zwei gemeinnützige Organisationen benennen, denen die Erträge aus Ihrem Fonds regelmäßig zufließen. Diese Bindung geht nach dem Tod des Stifters über auf eine zu benennende natürliche Person bis zu deren Tod.

Stiftungsfonds gemeinnütziger Organisationen (ab 20.000 €)

Bei dieser Variante des Stiftungsfonds ist eine gemeinnützige Organisation selbst der Stifter. Da Vereine dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung unterliegen und grundsätzlich kein Vermögen bilden können, ist die Errichtung eines Stiftungsfonds hierfür eine sehr gute Möglichkeit. So können beispielsweise größere Erbschaften an einen Verein dauerhaft gesichert werden. Die Erträge aus dem Fonds gehen ausschließlich an die gemeinnützige Organisation, welche den Stiftungsfonds errichtet hat, und kommen deren gemeinnütziger Arbeit zugute.

Stiftungsfonds mit regionaler Ausrichtung (ab 50.000 €)

Wenn Sie einen regionalen Stiftungsfonds für eine Stadt oder Ortschaft innerhalb unseres Einzugsgebietes (Jena-SHK) einrichten, bleiben die Erträge bei Ihnen vor Ort. Der Stiftungsfonds kann in diesem Fall im Fondsvertrag so ausgestaltet werden, dass Vertreter aus der entsprechenden Region über die Mittelvergabe entscheiden.

Barbara Albrethsen-Keck

Barbara Albrethsen-Keck

Geschäftsführende Vorsitzende

Ihre Ansprechpartnerin

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